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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermietungsunternehmens Yettischool

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verleihunternehmens regeln die Beziehung, die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Betreiber des Yetti-Verleihs (Ing. Dagmar Hanuš Chladová, Unternehmensidentifikationsnummer 65551559, Boží Dar 58, 36262, im Folgenden nur der Betreiber) und dem Kunden, dem Benutzer des ausgeliehenen Materials, im Folgenden der Kunde. Die Beziehung entsteht am Ort des vom Betreiber genannten Betriebs.
  2. Gegenstand der Vermietung ist das Material. Material bezeichnet alles, was im Angebot und der Preisliste des Yetti-Verleihs enthalten ist.
  3. Die Vermietung wird nur an volljährige Personen ermöglicht, die sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass).
  4. Die Beziehung wird durch einen Mietvertrag abgeschlossen.
  5. Im Vertrag wird die Art des ausgeliehenen Materials festgelegt und von beiden Parteien sein Zustand überprüft. Wenn der Kunde Einwände gegen das Material hat, muss er diese vor der Ausleihe mitteilen.
  6. Der Preis für das Material wird gemäß der gültigen Preisliste festgelegt; der Preis ist im Voraus festgelegt. Der Mieter zahlt nach Vereinbarung im Voraus oder bei der Rückgabe.
  7. Der Kunde erklärt, dass er die Preisliste kennt, die öffentlich auf der Website oder im Geschäft zugänglich ist, und akzeptiert sie ohne Einwände.
  8. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des abgeschlossenen Mietvertrags.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, das ausgeliehene Material gemäß der Vereinbarung und im gleichen Zustand zurückzugeben, wie er es ausgeliehen hat. Normale geringfügige Abnutzungen, die durch normale Nutzung verursacht werden, werden toleriert.
  10. Im Falle von Reklamationen oder Problemen mit der Ausrüstung müssen diese sofort telefonisch oder durch Rückgabe des Materials gemeldet werden.
  11. Der Benutzer ist verpflichtet, Sportausrüstung (i) in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen zu verwenden, insbesondere Gesetzen über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege, (ii) nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln und (iii) so zu verwenden, dass keine Gefahr besteht, dass die Sportausrüstung und ihre Teile verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden. Der Benutzer haftet auch dann für Schäden, wenn er die Sportausrüstung durch sein Handeln oder Unterlassen Dritten zugänglich macht. Der Benutzer ist nicht berechtigt, die Sportausrüstung für organisierte Rennen oder Sportveranstaltungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verwenden. Der Benutzer ist nicht berechtigt, an der Sportausrüstung Änderungen, Reparaturen oder Modifikationen vorzunehmen. Wenn der Benutzer einen Defekt an der Sportausrüstung feststellt, muss er diesen dem Unternehmen unverzüglich melden und die Sportausrüstung dem Betreiber zur Überprüfung, Reparatur oder gegebenenfalls zum Austausch vorlegen. Die Sportausrüstung darf bis zur Behebung des vom Benutzer identifizierten Defekts nicht verwendet werden, insbesondere nicht, um weitere mögliche Schäden oder Zerstörungen der Sportausrüstung zu vermeiden.
  12. Dem Kunden wird empfohlen, die Sportausrüstung (insbesondere Skier und Snowboard) immer mit entsprechender Schutzausrüstung und Mitteln (Helme, Protektoren, etc.) zu verwenden.
  13. Der Kunde ist verpflichtet, die Sportausrüstung nur an den dafür vorgesehenen Orten (in der Regel markierte Pisten im Skigebiet) und zu dem vorgesehenen Zweck zu verwenden. Dabei muss er darauf achten, dass sie nicht durch vorhersehbare Ereignisse beschädigt wird (z.B. ist das Skifahren abseits der markierten Pisten oder in Gebieten, in denen keine zusammenhängende Schneedecke vorhanden ist, verboten, das Trocknen der Skischuhe an Wärmequellen oder in deren unmittelbarer Nähe, wo die Gefahr thermischer Schäden besteht, ist ebenfalls untersagt, usw.). Unter keinen Umständen darf der Kunde das Material auf die Straße setzen, auch wenn sie mit Schnee bedeckt ist.
  14. Für die Zerstörung, den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung und die Wertminderung des Materials über die normale Abnutzung hinaus haftet der Kunde unabhängig von der Schwere seines tatsächlichen Verschuldens.
  15. Im Falle einer vollständigen Wertminderung des Materials oder eines Teils davon ist der Benutzer verpflichtet, dem Unternehmen den Schaden in Höhe des Restwerts des Materials oder seines unbrauchbaren Teils zu erstatten, es sei denn, der Betreiber bestimmt etwas anderes.
  16. Etwaige Schäden, die durch den Kunden an Dritten mit dem vom Kunden verwendeten Material verursacht werden, trägt der Kunde gemäß den allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen und seinem Verschulden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Miete des Materials keine Versicherung gegen Schäden einschließt.
  17. Alle vom Kunden dem Betreiber zur Verfügung gestellten Daten sind geschützt und werden gemäß den geltenden Gesetzen und der DSGVO nicht veröffentlicht.
  18. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ergänzen und zu ändern. Er behält sich auch das Recht vor, den Preislisten zu ändern und anzupassen.
  19. Die Bedingungen gelten ab dem 1.11.2023.